Montag, 31. Mai 2010

Italienische Übersetzung – auch für Privatpersonen

Die Kontakte zwischen Italien und den deutschsprachigen Ländern bestehen nicht nur auf wirtschaftlicher Ebene, sondern sind auch im privaten Bereich sehr eng. Viele sind aus Italien nach Deutschland, Österreich oder die Schweiz ausgewandert oder umgekehrt; viele deutsche Mitbürger haben ihr Glück in Italien versucht. Diese Situation schafft die Notwendigkeit von italienischen Übersetzungen, die speziell auf die Bedürfnisse (und finanziellen Möglichkeiten) von Privatpersonen zugeschnitten sind.

Bei Privatpersonen kann Bedarf an eine beglaubigte Übersetzungen entstehen oder der Bedarf, ihre Privatkorrespondenz aus dem Italienischen ins Deutsche oder aus der deutschen Sprache ins Italienische übersetzen zu lassen.

Für diese Bedürfnissen hat unser Übersetzungsbüro in Stuttgart maßgeschneiderte Lösungen entwickelt, mit denen wir Privatpersonen unterstützen können, wenn diese einen italienischen Übersetzer oder Dolmetscher brauchen.


Beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen oder ins Italienische

Die Notwendigkeit für beglaubigte Übersetzung entsteht, wenn der Übersetzung Rechtskräftigkeit verliehen werden soll. Dies kann der Fall sein, wenn Ihre Urkunden beispielsweise bei Behörden oder Ämtern eingereicht werden sollen, aber auch, wenn Sie Ihre alten, ausländischen Schulzeugnisse und Arbeitszeugnisse zwecks einer Bewerbung an einer Universität oder auf eine neue Stelle benutzen möchten.

Die beglaubigte Übersetzung wird von einem öffentlich bestellten, gerichtlich und notariell vereidigten Übersetzer ausgestellt und hat im ganzen Bundesgebiet rechtliche Gültigkeit.

Der Bedarf an beglaubigten Übersetzungen kann aber auch bei Unternehmen entstehen. In diesem Fall handelt es sich um Verträge, gerichtliche Aufforderungen und Mahnungen oder aber auch um Patente.


Die Qualitätssicherung im Falle Ihrer beglaubigten italienischen Übersetzung

Auch und insbesondere bei einer beglaubigten Übersetzung muss großer Wert auf die Qualität der Arbeit gelegt werden (da diese rechtskräftig sein sollen). Dies sichern wir nicht nur dadurch, dass wir ausschließlich mit ausgebildeten Fachkräften zusammenarbeiten, die ja ohnehin vereidigte Übersetzer sein müssen, sondern auch dadurch, dass wir für das jeweilige Projekt auch hierzu Muttersprachler der Zielsprache auswählen. Durch das "Muttersprachlerprinzip" wird auch die tadellose sprachlich-kulturelle Qualität gewährleistet.

Besuchen Sie die Internetseite www.ristani.eu für weitere Informationen.

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